Fragen und Antworten
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Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Erdgasheizungen eingebaut werden, wenn sie zu 65 Prozent mit Biogas oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Ist eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel (sogenannte Heizungshavarie), sieht das Heizungsgesetz pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen vor. Der Umstieg auf eine Erneuerbare-Energie-Heizung kann so in Ruhe angegangen werden.
Sie können Ihre Heizung wie gewohnt weiternutzen. Es kann aber sinnvoll sein, sich schon jetzt über Ihre zukünftige Wärmeversorgung Gedanken zu machen. Droht Ihre Heizung zum Beispiel unreparierbar auszufallen („Heizungshavarie“)? Wollen Sie schon jetzt auf erneuerbare Energie umsteigen oder einfach Heizenergie sparen? Dann haben Sie u.a. folgende Möglichkeiten:
Fällt Ihre Heizung plötzlich aus, wenden Sie sich an Ihren Fachbetrieb für Sanitär, Heizung, Klima (SHK). Lässt die Heizung nicht mehr reparieren, bietet sich vielleicht der Einbau einer Second-Hand-Heizung für den Übergang zu einer neuen Heiztechnik an.
Finden Sie eine individuelle Lösung für Ihre Versorgung, etwa eine Wärmepumpe plus Photovoltaik. Informieren Sie sich darüber, welche Technik zur Wärmeerzeugung an Ihrem Wohnort praktikabel und wirtschaftlich einsetzbar ist. Es ist auch möglich zunächst von Öl auf Erdgas zu wechseln (und die erneuerbare Energiequelle später zu ergänzen). Hilfe bieten Energieberater und Installateurbetriebe. Kontakte erhalten Sie z.B. über die Handwerkskammer Aachen.
Schließen Sie sich mit mehreren Hausbesitzern aus der Nachbarschaft zusammen. Das kann das Kosten beim Stellen von Anträgen, bei Materialbestellungen und Handwerkerdienstleistungen sparen.
Beginnen Sie damit, Ihre Immobilie energetisch zu sanieren: Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Außenwände lassen sich dämmen, undichte Fenster und Türen erneuern. So müssen Sie weniger heizen und die Heizwärmekosten sinken.
Energetische Sanierungen und viele andere der hier genannten Maßnahmen werden über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Auch wenn Sie zur Miete wohnen haben Sie die Möglichkeit, Heizenergie und -kosten zu sparen und das Klima zu schützen. Einspartipps gibt es zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Euskirchen. Sprechen Sie auch Ihren Vermieter an, was Sie gemeinsam für energieeffizientes, klimaschonendes Wohnen tun können.
Der Kreis Euskirchen hat eine Energieberatungsstelle eingerichtet, die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten der Transformation unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises. Einen guten ersten Überblick bietet das Faktenblatt zum Gebäudeenergiegesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz werden zudem die Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale gefördert. Dazu gehört zum Beispiel der Basischeck bei Ihnen vor Ort zu Hause oder der Solarcheck. Die Beratungen sind teilweise kostenlos. Für Terminvereinbarungen und Rückfragen zu den Beratungsleistungen nutzen Sie bitte diese kostenlose Hotline der Verbraucherzentrale: 0800 – 809802 400. Die Verbraucherzentrale bietet auch diverse Online-Themenabende zum Thema Sanierung und Heizung an. Termine finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale.
Förderungen gibt es auch für die Beratungsleistung eines Energieeffizienzexperten. Das BMWK übernimmt dabei 80 Prozent der Kosten (maximal 1.300 Euro) für Ein- oder Zweifamilienhäuser bzw. 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser. Weitere Infos finden Sie auf der Website energie-effizienz-experten.de der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Hinweis: seit dem 07.08.2024 sind die Fördersätze reduziert worden. Die Förderquote wurde auf 50 Prozent heruntergesetzt und die Zuschüsse auf 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. 850 Euro für Mehrfamilienhäuser begrenzt.
Der Umstieg wird vom Bund durch finanzielle Förderungen gezielt unterstützt. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. Zudem gibt es Steuermäßigungen. Eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten gibt es in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, hat die Bundesregierung im Klimaschutzgesetz das Ziel festgelegt, Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten. Der Klimawandel führt zu einer Zunahme extremer Wetterphänomene, wie Hitzewellen, Dürreperioden und starken Regenfällen. Die Hauptquelle für Treibhausgase ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas zur Strom- und Wärmeerzeugung. Etwa die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Wärmeversorgung von Gebäuden und der Industrie verwendet, was den Wärmesektor zum größten Energieverbraucher macht. Im Vergleich dazu stammt bereits etwa die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Quellen, während der Anteil im Wärmesektor noch unter 20 Prozent liegt. Ohne eine Wärmewende ist das Ziel der Klimaneutralität nicht erreichbar. Ein strategisch ausgerichteter Wärmeplan, der den Wärmebedarf und das Potenzial für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie Abwärme abstimmt, ist entscheidend für den Erfolg der Wärmewende. Das unmittelbare Ziel der Wärmeplanung ist eine kosteneffiziente, nachhaltige, widerstandsfähige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische und zusammenfassende Analyse der zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung. Die aktuelle IST-Situation und die Möglichkeiten werden abgeglichen. Daraus lässt sich eine Wärmewendestrategie entwickeln, die zeigt, in welchen Gebieten die ein oder andere Wärmeversorgungsart möglich bzw. wahrscheinlich ist. Dabei wird unterschieden zwischen Wärmenetzgebieten, Wasserstoffnetzgebieten und dezentralen Versorgungsgebieten, in denen Einzellösungen, wie Wärmepumpen und Holzheizungen, eingesetzt werden können.
Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind der Leitfaden, mit dessen Hilfe die Entwicklungen im gesamten Gemeindegebiet koordiniert und synchronisiert werden. Die kommunale Wärmeplanung ist keine Detailplanung oder Planwerk, aus welchem ein ausgearbeitetes Energiekonzept hervorgeht. Ebenso wenig ergibt sich nach Vollendung der Planung eine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizung noch das Recht eine bestimmte Heizung zu erhalten.
Der kommunale Wärmeplan beantwortet noch nicht, wer, wann und wo ein Wärmenetz zu welchen Konditionen baut; er gibt mit Fertigstellung lediglich Auskunft über beispielsweise die Eignung einer Heizart in bestimmten Gebieten. Die Ausschreibung von Detailmaßnahmen sowie die Maßnahmenumsetzung sind Folgeprozesse der kommunalen Wärmeplanung. Bis also Investorinnen und Investoren sowie Betreiberinnen und Betreiber für ein Wärmenetz gefunden sind, kann noch mal einige Zeit vergehen.
Fazit: Die kommunale Wärmeplanung stellt Leitplanken für die Zukunft auf. Am Ende des Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Prozess mit vielen Akteuren (Gemeinde, (Energie-)Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger) und die Beteiligung und Kommunikation besitzt einen hohen Stellenwert. Im ersten Schritt geht es um die Bereitstellung von Daten seitens der Energieversorger, der Schornsteinfegerinnung, den Betreibern von Energieversorgungs- oder Wärmenetzen sowie Großverbrauchern. Entlang des Prozesses wird es mehrere Treffen mit den lokalen Akteuren geben, um ihnen ein aktives Mitgestalten zu ermöglichen. Dabei werden Möglichkeiten und Maßnahmen diskutiert, abgeglichen und so Weichen für die Zukunft richtig gestellt. Eine große Rolle spielt dabei das produzierende Gewerbe, das als möglicher Lieferant von unvermeidbarer Abwärme in Frage kommt. Daneben gilt es viele weitere Akteure einzubeziehen. Dazu gehören u. a. Schornsteinfeger, Handwerksbetriebe aus der Heizung-, Sanitär- und Klimatechnik, Politik, Landwirtschaft, Energieagenturen, Energiegenossenschaften sowie die Öffentlichkeit.
Die öffentlichen Termine zur Information und Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger werden hier auf der Plattform bekannt gegeben.
Die kommunale Wärmeplanung steht vor mehreren Herausforderungen, die den Prozess verlangsamen können. Hier sind einige der Hauptaspekte:
- Datenerhebung und -verarbeitung: Die für Analysen erforderlichen Daten müssen von verschiedenen Quellen gesammelt werden, wobei Datenschutzbestimmungen zu beachten sind. Oft sind die Daten in unterschiedlicher Qualität und in verschiedenen Formaten vorhanden, was das Zusammenführen und Aufbereiten zeitintensiv macht.
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ermöglicht es Kommunen erst seit dem 1. Januar 2024, die erforderlichen Daten von den zuständigen Stellen, wie Energieversorgern oder der Schornsteinfegerinnung, anzufordern. Die Integration dieser Vorschriften in das Landesrecht ist noch nicht abgeschlossen.
- Zahlreiche Beteiligte: An der Erstellung eines Wärmeplans sind viele Interessengruppen beteiligt. Ihre Einbindung und Koordination sind entscheidend, aber auch aufwändig.
- Vergabeprozess: Für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ist umfangreiches Fachwissen erforderlich. Deshalb wird diese Aufgabe fast immer an spezialisierte Unternehmen vergeben. Vom Erstellen des Leistungsverzeichnisses bis zur Auftragsvergabe kann es sechs bis acht Monate dauern.
Das Wärmeplanungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Bundesgesetz verpflichtet zunächst die Länder zur Aufstellung eigener Gesetze; das Landesgesetz verpflichtet anschließend die Kommunen. Die Landesgesetzgebung ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Gemäß Bundesgesetz sind Kommunen verpflichtet einen kommunalen Wärmeplan zu entwickeln. Für Städte mit einer Größe von mehr als 100.000 Einwohnern muss der kommunale Wärmeplan bis zum 30. Juni 2026 vorliegen. Alle anderen Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung in ganz Deutschland verbindlich. Ihr Ziel ist es, auf kommunaler Ebene machbare und kostengünstige Wege zur klimaneutralen Wärmeversorgung zu erarbeiten und diese dann in Zusammenarbeit mit den lokalen Beteiligten zu realisieren.
Die Stadt Mechernich beschäftigt sich bereits seit Ende 2022 mit der kommunalen Wärmeplanung. Dies hat mehrere Gründe:
- Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung ist nicht zu unterschätzen. Bereits die Datensammlung und die Überführung der Daten in den digitalen Zwilling ist mit hohem Aufwand und damit Zeit verbunden. Deshalb wollten wir frühestmöglich mit dieser Aufgabe starten.
- Die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie die Vergabe der kommunalen Wärmeplanung braucht einen zeitlichen Vorlauf sowie detaillierte Planung.
- Durch die frühzeitigen Beschlüsse kann die Stadt Mechernich voraussichtlich noch von der Bundesförderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative profitieren.
- Die konkrete Ausgestaltung und Detailplanung schließt sich an die kommunale Wärmeplanung an. Werden also Eignungs- oder Fokusgebiete für z. B. Wärmenetze identifiziert, können sich weitere Machbarkeitsstudien anschließen. Der Bau eines Wärmenetzes ist eine umfangreiche technische und wirtschaftliche Maßnahme und dauert von Idee bis Anschluss von ersten Verbrauchern in der Regel zwischen sechs und acht Jahre.
- Ein Bundesbeschluss wurde bereits seit der Erwähnung im Koalitionsvertrag diskutiert und ein Gesetz war abzusehen. Dadurch entsteht seit Beginn des Jahres 2024 eine große Nachfrage an qualifizierten Dienstleistern, die dadurch stark ausgelastet sind. Durch den frühzeitigen Start konnte die Stadt Mechernich ein kompetentes Dienstleister-Team beauftragen.